Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellte(r) ist ein Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes, der für verantwortungsvolle Tätigkeiten bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung) qualifiziert.
Die Ausbildung dauert regelmäßig drei Jahre und wird an folgenden Lernorten durchgeführt:
Der Unterricht erfolgt in Blockform. Im Rahmen der dreijährigen Ausbildung sind insgesamt 6 Blockphasen mit einer durchschnittlichen Dauer von 6 ½ Wochen zu durchlaufen, die jeweils ein Schulhalbjahr im Teilzeitunterricht ersetzen. Die Verbände der Sozialversicherungsträger unterhalten überbetriebliche Schulungseinrichtungen, an denen Vollzeitlehrgänge durchgeführt werden. Um den Auszubildenden Gelegenheit zu geben, daran teilzunehmen, sind das erste Vierteljahr und das letzte Halbjahr der Ausbildung berufsschulfrei.
Die Blockzeiten für das laufende sowie die kommenden Schuljahre können dem Blockphasenplan (s. Downloads) entnommen werden.
Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte, die die Bildung und Erziehung für berufliche und außerberufliche Situationen zum Gegenstand haben.
Der berufsbezogene Unterricht gliedert sich in folgende Lerngebiete:
Wirtschaftslehre
Sozialversicherungslehre
Rechtslehre
Rechnungswesen
In diese Lerngebiete ist auch die berufsbezogene Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologie integriert.
Der allgemeinbildende Unterricht umfasst die Fächer:
Politik
Deutsch
Religion/Ethik
Sport
Am Ende des zweiten bis fünften Blocks werden Halbjahreszeugnisse, am Ende des letzten Blocks Abschluss- bzw. Abgangszeugnisse erteilt.
In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres wird zur Ermittlung des Ausbildungsstands eine schriftliche Zwischenprüfung in folgenden Prüfungsfächern durchgeführt:
Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung wird durchgeführt in den Fächern:
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, in dem die Auszubildenden zeigen sollen, dass sie Kunden beraten, in berufstypischen Situationen kooperieren und kommunizieren sowie fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse anwenden können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Abteilungsleiter Herrn Kortus.
Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler der Grundstufe mit Mittlerem Abschluss besteht die Möglichkeit, parallel zur Berufsausbildung, die Fachhochschulreife zu erwerben. Sie berechtigt zum Studium an Fachhochschulen. Dazu muss ergänzend zum regulären Berufsschulunterricht ein Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik oder Chemie besucht werden, jeweils eine Prüfung nach 2 Jahren abgelegt werden sowie weitere Bedingungen (siehe unten) erfüllt sein.
Berufschüler/innen mit:
Bethmannschule Seilerstraße 32, 60313 Frankfurt
Tel.: 212-33021
Paul-Ehrlich-Schule Brüningstraße 2, 65929 Frankfurt
Tel.: 212-45506
Heinrich-Kleyer-Schule Kühlhornshofweg 27, 60320 Frankfurt
Tel.: 212-35148
Die genauen Unterrichtszeiten erfragen Sie bitte direkt an den ausrichtenden Schulen.
Unterrichtsbeginn: 1. Februarwoche
Die Doppelbelastung durch diesen Zusatzunterricht sowie den Berufsschulunterricht der Berufsausbildung sollten Sie nicht unterschätzen!!
Es gibt noch die Möglichkeit die Fachhochschulreife nach der Ausbildung an einer Fachoberschule (Form B) verschiedener Berufsschulen in diversen Fachrichtungen zu erlangen.
Der Realschulabschluss ist heute in vielen Berufen und Branchen eine Qualifizierung, die die berufliche Entwicklung begünstigt. Dies gilt bei der Vergabe von Ausbildungsstellen genauso wie bei der Besetzung neuer Positionen. Je höher der Schulabschluss ist, desto besser sind auch die beruflichen Chancen.
Deswegen ist es für unsere Schule wichtig, den Kurs „Englisch zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses“ anzubieten.
In diesem Kurs erwerben die Schüler/innen einen umfangreichen Wortschatz zu den relevanten beruflichen und alltäglichen Themen. Gegenstand des Kurses sind ferner die wichtigsten grammatischen Regeln der englischen Sprache. Die Schüler/innen lernen Englisch zu sprechen, zu lesen, zu schreiben und zu verstehen, damit sie einfache und sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssituationen bewältigen können.
Angeboten wird der Kurs für Auszubildende im Einzelhandel, deren letzte Fremdsprachennote im Hauptschulabschluss schlechter als befriedigend war.
Die Bedingungen für das Erreichen des Realschulabschlusses für diese Schüler/innen sind eine Englischnote am Ende des Kurses (insgesamt 240 Stunden) von min. 3,4, eine Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis der FBS von min. 3,0 (gewichtete Note aus den Lernfeldern) und eine Deutsch-Note von min. 4,4 sowie eine erfolgreiche IHK-Prüfung.
Weitere Informationen über den Erwerb eines dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschlusses findet man in der Verordnung über die Berufsschule.
Ansprechpartner an unserer Schule
Frau Chiara Longoni-Neff
Frau Ulrike Janßen (Abteilungsleiterin Einzelhandel)