Informationen zum Hybridunterricht
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- Kategorie: Meldungen
- Veröffentlicht: Samstag, 05. Dezember 2020 10:38
- Geschrieben von Janßen, Ulrike
Wie Sie der aktuellen Presse entnehmen konnten, wurde in dieser Woche (KW49) für die beruflichen Schulen in Frankfurt am Main mit Ausnahme der Beruflichen Gymnasien und der Fachoberschulen (Form A und B) die Einführung der Stufe 3 des Pandemieplans für Schulen gemäß dem Hygieneplan 6.0 des Hessischen Kultusministeriums befristet bis zum 31. Januar 2021 angeordnet. Das bedeutet, dass sicherzustellen ist, dass im gesamten schulischen Geschehen der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.
Der Berufsschulunterricht findet weiterhin regulär nach Plan statt, dabei ist die eine Hälfte der Klasse im Klassenraum anwesend und die andere Hälfte nimmt von zuhause aus (zeitgleich!) an dem Unterricht teil. Die Präsenz- und Distanzgruppen wechseln sich wöchentlich ab.
Auch für den Distanzunterricht gilt die Anwesenheitspflicht, die von den Lehrkräften per Videokonferenz oder Chat überprüft wird.
Schüler*innen, die einen begründeten Antrag auf Ausleihe eines Laptops gestellt hatten, konnten in dieser Woche die für den digital gestützten Distanzunterricht erforderlichen Geräte in Empfang nehmen.