Ja, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind
- Der/die Auszubildende hat einen Hauptschulabschluss.
- Der/die Auszubildende schließt die Ausbildung mit erfolgreicher IHK-Prüfung ab.
- Die schulischen Leistungen während der Ausbildung werden mit der Durchschnittsnote 3,0 oder besser bewertet.
- Der/die Auszubildende hat fünf Jahre lang eine Fremdsprache (i.d.R. Englisch) erlernt und im letzten Zeugnis die Endnote ausreichend oder besser erzielt.
- Die Note im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis der Berufsschule ist ausreichend oder besser (nach insgesamt mindestens 80 Stunden Deutschunterricht).